AGB (Teilnehmer)

AGB (Teilnehmer)

1. Geltungsbereich

1.1 wewave ist ein Angebot der surprise surprise GmbH, Simon von Utrecht Str. 1, 20359 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „wewave“).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die ein Teilnehmer mit wewave abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

2. Vertragsgegenstand

wewave bietet seinen Kunden auf der Plattform wewave.de die Möglichkeit personalisierte Videobotschaften von prominenten Persönlichkeiten (nachfolgend „Teilnehmer“) zu buchen.

Vertragsgegenstand zwischen wewave und dem Teilnehmer ist die Erstellung und Bereitstellung des Videos nach Vorgaben des Kunden durch den Teilnehmer.

3. Teilnahme

3.1 Um als Teilnehmer auf der Plattform aktiv zu werden, muss eine schriftliche Anmeldung via E-Mail oder Website-Formular bei wewave erfolgen. Erst nach Prüfung und Bestätigung der Anmeldung durch wewave gilt eine Anmeldung als bestätigt. Der Teilnehmer verpflichtet sich hierbei, alle Angaben korrekt und wahrheitsgemäß zu machen und hat diese bei Änderungen im Verlaufe der Nutzung der Plattform unverzüglich über die zur Verfügung gestellte App zu ändern oder wewave mit der Änderung zu beauftragen, sollte ihm die Änderung selbst nicht möglich sein.

3.2 Nach erfolgreicher Anmeldung erstellt wewave für den Teilnehmer ein Benutzerkonto sowie ein öffentliches Nutzerprofil. Der Teilnehmer verpflichtet sich die erforderlichen Daten für das Profil (Vorstellungsvideo, 2 Profilfotos, Vorstellungstext, nachfolgend „Profilmaterial“) wewave unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Erst bei Erhalt der vollständigen Daten kann ein Profil online gestellt werden und der Teilnehmer Videoanfragen empfangen.

4. Smartphone Applikation („App“)

4.1 Alle Teilnehmer bekommen nach Registrierung durch wewave eine iOS App zur Verfügung gestellt, die ihnen den Empfang der Videoanfragen, Aufnahme der Videobotschaften sowie die Verwaltung ihres Benutzerkontos ermöglicht. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Veränderungen am Profil vorzunehmen; dazu gehört auch die Änderung des Videoentgelts.

4.2 Es ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt die App zu anderen Zwecken außerhalb der Plattform zu nutzen sowie die App an Dritte weiterzugeben. Die Nutzung der App sowie Verwaltung des Benutzerkontos bei wewave ist nur durch den Teilnehmer gestattet, wenn nicht anders mit wewave vereinbart (z. B. Nutzung durch das Management). Der Teilnehmer hat dies jederzeit sicherzustellen.

5. Öffentliches Nutzerprofil

5.1 Auf dem Nutzerprofil dürfen neben dem Vorstellungstext und -video, sowie dem Profilbild außerdem noch folgende Informationen durch wewave angezeigt werden:

a) der Preis der Videobotschaft;

b) verschiedene Kategorien und Schlagwörter unter denen der Teilnehmer gelistet ist;

c) die aktuellen Videobewertungen, die Kunden nach Bestellung und Erhalt einer Videobotschaft abgeben können;

d) Die durchschnittliche Reaktionszeit des Teilnehmers auf Videoanfragen;

e) Informationen zu der unterstützten Charity sowie der Prozentsatz welchen der Teilnehmer von seinen Einnahmen an die Charity weiterleitet;

f) Beispielvideos die durch den Teilnehmer bereits für Kunden angefertigt wurden, so lange die Kunden einer Veröffentlichung zugestimmt haben;

g) Reaktionsvideos der Fans auf angefertigte Videobotschaften des entsprechenden Künstlers.

Der Teilnehmer hat das Recht die Entfernung eines einzelnen oder aller Reaktions- oder Beispielvideos auf seinem Profil durch wewave zu verlangen.

6. Vertragspflichten des Teilnehmers

6.1 Sobald eine Videoanfrage von einem Kunden gestellt wird, bekommt der Teilnehmer eine Benachrichtigung in seiner App, sowie per E-Mail.

6.2 Teilnehmer können grundsätzlich individuell entscheiden ob sie eine Videoanfrage beantworten, werden aber dringend dazu angehalten, sollte die Anfrage nicht gegen Gesetze oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der wewave verstoßen. Ein Einzelvertrag zwischen wewave und dem Teilnehmer in Bezug auf die jeweilige Videobotschaft kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer die Anfrage durch Aufnahme und Versand des Videos bestätigt. Bestätigt der Teilnehmer die Anfrage nicht innerhalb von 6 Tagen gilt die Anfrage als abgelehnt.

6.3 Bestätigt der Teilnehmer die Anfrage, so verpflichtet er sich damit, die Videobotschaft innerhalb von 6 Tagen ab Erhalt der Anfrage zu erstellen und auf dem vereinbarten Weg zu versenden.

  1. Die Mindestlänge einer Videobotschaft beträgt 20 Sekunden, eine Maximaldauer wird nicht festgelegt. Der Teilnehmer verpflichtet sich in jeder Videobotschaft mindestens folgende inhaltliche Punkte zu erwähnen:
  2. Name des Teilnehmers (eigener Name)
  3. Den in der Videoanfrage angegebenen Anlass
  4. Den/Die Namen des Bestellers und Empfängers der Videobotschaft

Es ist wünschenswert wenn auf weitere Vorgaben und Wünsche des Kunden eingegangen wird, dies ist aber nicht verpflichtend.

6.4 Der Teilnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit sein Nutzerprofil über die App „offline“ zu schalten, so dass keine weiteren Kundenanfragen eingehen. Dies sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden, z. B. im Krankheits- oder Urlaubsfall.

6.5 Der Teilnehmer ist zur Nachbesserung der Videobotschaft verpflichtet, wenn die erstellte Videobotschaft erhebliche Mängel aufweist. Dies gilt insbesondere im Falle schlechter Ton- oder Bildqualität oder erheblicher Abweichungen der Videobotschaft von der Videoanfrage. Zu erheblichen Abweichungen zählen vor allem die Nichterwähnung des eigenen Namens, des Namens des Bestellers und des Empfängers oder des Anlasses der Videoanfrage. In diesem Fall erhält der Teilnehmer einmalig die Möglichkeit ein nachgebessertes Video nachzureichen. Die Frist dafür ist die gleiche Frist die für das Original-Video galt (6 Tage nach Erhalt der 1. Anfrage). Sollten auch im neu aufgenommenen Video weiterhin grobe Abweichungen existieren, gilt die Anfrage als nicht erfüllt. In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch des Teilnehmers.

7. Einräumung von Nutzungsrechten

 7.1 Der Teilnehmer erteilt wewave an den vom Teilnehmer erstellten privaten Videobotschaften („Privatvideo“) im Umfang der beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kunde)“ ein nicht ausschließliches, auf den Kunden übertragbares, einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht (Nutzungslizenz) für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch des Kunden. Das Recht schließt die Veröffentlichung auf einer persönlichen Website oder Social Media Kanal (wie z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, Twitter, etc.) sowie der Versand über Messenger-Dienste durch den Kunden (z. B. WhatsApp, Facebook Messenger, Telegram, etc.) ein. Diese Nutzung muss in Übereinstimmung mit den jeweiligen Bedingungen des Anbieters geschehen.

7.2 Der Teilnehmer erteilt wewave an den vom Teilnehmer kommerzielle Videobotschaft („Businessvideo“) im Umfang der beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kunde)“ ein nicht ausschließliches, auf den Kunden übertragbares, einfaches, örtlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwendungsrecht (Nutzungslizenz), allerdings mit der Maßgabe folgenden abweichender Regelungen:

  1. Das Video darf vom Kunden für kommerzielle Zwecke weltweit eingesetzt werden. Dies umfasst ausschließlich die Nutzung des Videos in der Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden über Social Media Plattformen, Messenger Diensten oder der eigenen Website bzw. der Einsatz in digitalen Werbeanzeigen im Internet, z.B. Online-Werbung auf Social Media oder anderen Websites.
  2. Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von 3 Monaten ab Zugang der Videobotschaft beim Kunden beschränkt. Eine längere Nutzung muss erfordert den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit wewave vor Ablauf der 3 Monate (business@wewave.de).

7.3 Zum Zweck der vorgenannten nicht ausschließlichen Rechteeinräumung räumt der Teilnehmer wewave an den Privat- und Businessvideos zum Zeitpunkt der Übersendung insbesondere zeitlich und räumlich unbeschränkt das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (inkl. Datenbank- und Streamingrecht), das Bearbeitungsrecht zwecks Optimierung der technischen und gestalterischen Darstellbarkeit sowie das Recht, die Privat- und Businessvideos einschließlich des Namens, der Stimme und des Bildnisses des Teilnehmers sowie das vom Teilnehmer gemäß Ziffer 3.2 zur Verfügung gestellte Profilmaterial im Rahmen der Eigenwerbung für wewave und die Plattform zu nutzen, ein, insbesondere aber nicht nur Pressemitteilungen unter Nennung der Teilnehmer zu veröffentlichen, die Privat- und Businessvideos und das Profilmaterial des Teilnehmers im Internet einschließlich auf Social Media-Portalen öffentlich zugänglich zu machen, z.B. in digitalen Werbeanzeigen und Social Media Posts. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.

8. Videoanrufe

8.1 Der Teilnehmer hat die Möglichkeit Videoanrufe anzubieten. Wie lange ein Videoanruf minimal dauert, wie viel er kostet und jegliche weiteren Bedingungen, kann der Teilnehmer eigenständig festlegen und auf seinem Profil kommunizieren. Preise und Vergütungen unterliegen Punkt 9 dieser AGB.

8.2 Nach Buchung eines Videoanrufs wird sich wewave mit dem Kunden und dem Teilnehmer in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren. Hierbei wird dem Teilnehmer ebenfalls mitgeteilt wer am Videoanruf teilnehmen wird und worum es geht. Der Teilnehmer hat das Recht einen Videoanruf abzulehnen oder zeitlich zu verschieben. Hierdurch entsteht ein Rücktrittsrecht für den Kunden. Der Kunde kann den Termin des Videoanrufs nicht verschieben.

8.3 Es ist strengstens untersagt während des Videoanrufs Beiträge einzubringen, verbal oder non-verbal, die:

  • grob anstößig sind,
  • extremistisch sind,
  • Propaganda für verfassungsfeindliche Organisationen darstellen,
  • pornographischer oder sexueller Natur sind,
  • Krieg oder Gewalt verherrlichen und/oder verharmlosen,
  • gegen gute Sitten, guten Ton oder gegen gute Umgangsformen verstoßen
  • beleidigend, verleumderisch, drohend, obszön und/oder belästigend sind,
  • Drogen verherrlichen oder verharmlosen,
  • jugendgefährdend sind,
  • rassistisch, nationalsozialistisch sind oder illegalen Zwecken dienen,
  • für eine terroristische oder extremistische Vereinigung werben,
  • zu einer Straftat aufrufen oder deren Versendung selbst eine Straftat darstellt oder im Zusammenhang mit einer Straftat benutzt werden (beispielsweise im Rahmen des Stalkings/der Nachstellung gemäß § 238 StGB),
  • parteien- oder ähnliche politische Propaganda enthalten,
  • strafbar oder sonstig gesetzeswidrig sind bzw. auf gesetzeswidrige Inhalte verweisen und/oder Rechte Dritter verletzen.

Unter diesen Umständen behalten sich der Kunde und wewave vor den Videoanruf jederzeit zu beenden und wewave das Recht das gezahlte Entgelt an den Kunden vollständig zurückzuerstatten.

8.5 Videoanrufe dürfen in keiner Art und Weise vom Teilnehmer oder einem anderen Videoanruf-Teilnehmer (außer wewave) aufgezeichnet werden.

8.6 Alle Videoanrufe können zum Schutz des Kunden und Teilnehmers von wewave aufgezeichnet und/oder überwacht werden.

8.7 Während des Videoanrufs wird von wewave ein Foto aller Videoanruf-Teilnehmer gemacht („Snapshot“), welches alle Videoteilnehmer auf Nachfrage nach Beendigung des Videoanrufs zur Verfügung gestellt bekommen können. wewave erteilt dem Teilnehmer und jedem anderen Videoanruf-Teilnehmer für den Snapshot ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares, einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwendungsrecht (Nutzungslizenz) für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht schließt die Veröffentlichung auf einer persönlichen Website oder Social Media Kanal des Kunden (wie z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, Twitter, etc.) sowie der Versand über Messenger-Dienste durch den Kunden (z. B. WhatsApp, Facebook Messenger, Telegram, etc.) ein. Diese Nutzung muss in Übereinstimmung mit den jeweiligen Bedingungen des Anbieters geschehen. wewave haftet für keine Verluste, Schäden, Kosten oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Videobotschaft, die über die Nutzungslizenz hinausgehen und gegen diese oder anderen Bedingungen verstoßen.

Der Snapshot darf in keinster Weise optisch verändert oder in einem anderen Zusammenhang dargestellt werden.

Zusätzlich zu allen in diesen AGB gewährten Rechten, gewährt der Teilnehmer

1. dem Kunden und allen teilnehmenden Videoanrufteilnehmern für den Snapshot ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares, einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwendungsrecht (Nutzungslizenz) für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht schließt die Veröffentlichung auf einer persönlichen Website oder Social Media Kanal des Kunden (wie z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, Twitter, etc.) sowie der Versand über Messenger-Dienste durch den Kunden (z. B. WhatsApp, Facebook Messenger, Telegram, etc.) ein. Diese Nutzung muss in Übereinstimmung mit den jeweiligen Bedingungen des Anbieters geschehen. wewave haftet für keine Verluste, Schäden, Kosten oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Videobotschaft, die über die Nutzungslizenz hinausgehen und gegen diese oder anderen Bedingungen verstoßen;

2. wewave eine ausschließliche (einschließlich der ausschließlichen für den Teilnehmer, aber unter Ausschluss der Lizenz für eine Plattform oder ein Medium, wie unten dargelegt), gebührenfreie, voll bezahlte, unbegrenzte, universelle, unterlizenzierbare (über mehrere Ebenen von Unterlizenzen), unbefristete und unwiderrufliche Lizenz in jeder Art und Weise und jedem Medium, unabhängig davon, ob diese bereits bekannt sind oder erst später erfunden oder entwickelt werden, Namen, Bilder, Stimmen und alle anderen Beiträge während des Videoanrufs vom Kunden oder anderen Teilnehmern zu verwenden, zu veröffentlichen, zu reproduzieren, aufzuzeichnen, zu verändern, zu bearbeiten und darzustellen, einschließlich in oder in Verbindung mit Werbung, Marketing, Verkaufsförderung, Neuveröffentlichung, Wiederausstrahlung und erneuter Ausstrahlung des Videoanrufs und des Snapshots

3. an jede Plattform oder jedes Medium, auf der/dem Ihre Einsendung gespeichert, aufgeführt, aufgezeichnet, erneut veröffentlicht, erneut ausgestrahlt oder angezeigt wird, alle Rechte, die von der Plattform oder dem Medium benötigt werden, um den Videoanruf zu speichern, aufzuführen, aufzuzeichnen, erneut zu veröffentlichen, erneut auszustrahlen oder anzuzeigen; und

4. wewave das Recht, den Videoanruf und den Snapshot aufzuzeichnen und diese zu bearbeiten oder zu ändern (z. B. Musik oder Untertitel hinzuzufügen, Screenshots oder Auszüge aufzunehmen oder Ähnliches). Die Aufnahmen (z. B. eine bearbeitete oder geänderte Version davon) können in einer Zusammenstellung mit Inhalten von oder mit anderen Personen dargestellt werden.

8.9 wewave ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Aussagen, Handlungen oder Darstellungen des Kunden (auch nicht für die eines anderen Videoanrufteilnehmers).

8.10 wewave arbeitet für die Durchführung des Videoanrufs mit dem Anbieter Zoom Video Communications, Inc. („Zoom“) zusammen. Mit der Buchung eines Videoanrufs erklärt sich der Teilnehmer mit den Datenschutzrichtlinien der Plattform ZOOM einverstanden (https://explore.zoom.us/docs/de-de/privacy.html).

9. Preise und Vergütung

9.1 Der Preis für eine Videobotschaft wird durch den Teilnehmer selbst festgelegt und muss mindestens 10 € (inkl. Mwst.) betragen. Ein Höchstpreis wird nicht festgelegt.

9.2 75% des Netto-Erlöses werden nach erfolgreicher Erstellung und Akzeptanz einer Videobotschaft durch den Kunden auf dem wewave-Konto des Teilnehmers gutgeschrieben.

9.3 25% des Netto-Erlöses verbleiben bei wewave zur Betreibung der Plattform.

9.4 Diese Aufteilung gilt für alle Produkte und Zusatz-Features, wie z.B. den 24-Stunden-Service, eine individuelle Gebühr für Produktzusendungen oder eine Lizenzverlängerung der Business-Videos. Ausgenommen ist das Zusatz-Feature "Wasserzeichen-Entfernung". Da der verbundene Arbeitsaufwand dieses Services ausschließlich bei wewave liegt, verbleibt der entsprechende Preisaufschlag vollständig bei wewave.

9.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich den auf seinem Nutzerprofil sichtbaren Prozentsatz („Charity-Anteil“) min. einmal jährlich an die angegebene Charity weiterzuleiten. Der Charity-Anteil geht zu Lasten des Teilnehmers und muss von den weitergeleiteten 75% der Netto-Einnahmen abgezogen werden.

9.6 Sollte der Teilnehmer keine eigene Charity einbringen und der standardisierte Satz genutzt werden (1% der Netto-Einnahmen des Teilnehmers an „Viva con Agua de St. Pauli e. V.“, siehe 9.6), kann die Weiterleitung der Erlöse nach Absprache auch durch wewave erfolgen.

9.7 Die Ausschüttung des Guthabens des Teilnehmers bei wewave erfolgt monatlich, jeweils frühestens 14 Tage und spätestens 30 Tage nach Ende des Abrechnungsmonats. (Beispiel: am 14.07. wird frühestens für den Monat Juni abgerechnet).

9.8 Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine Paypal-E-Mail Adresse oder eine Bankverbindung in seinem Benutzerkonto zu hinterlegen, anhand welcher die Auszahlungen vorgenommen werden können. Der Teilnehmer verpflichtet sich diese stets aktuell zu halten. wewave übernimmt keine Mehrkosten der Auszahlung, sollten die Auszahlungs-Daten nicht korrekt sein.

9.9 wewave haftet nicht für Gebühren, die für den Zahlungsempfang des wewave-Kontoguthabens beim Teilnehmer anfallen.

10. Charities

10.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich mindestens 5% des Gesamt-Nettoerlöses an eine wohltätige Organisation („Charity“) weiterzuleiten. Der Teilnehmer kann auf der monatlichen Abrechnung sehen, wie hoch der Anteil des weiterzuleitenden Charity-Anteils genau ist.

10.2 Der Prozentsatz des Charity-Anteils kann beliebig, jedoch maximal auf die gesamte Höhe des Teilnehmer-Anteils am Videoentgelt (75%) angehoben werden.

10.3 Welche Charity von den Einnahmen des Teilnehmers profitiert wird vom Teilnehmer bei der Anmeldung selbst festgelegt. Die Charity muss einen offiziellen gemeinnützigen Status besitzen, welcher innerhalb von 7 Tagen (nur auf eventuelle Anfrage seitens wewave) nachgewiesen werden muss. Des Weiteren garantiert der Teilnehmer, dass die Charity nicht gegen geltende Gesetze verstößt, keine Rechte Dritter verletzt und insbesondere nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen, das Eigentumsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Jugendschutzrecht, Kennzeichenrecht und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte Dritter und die guten Sitten verstößt.

10.4 wewave behält sich das Recht vor, eine Charity unter Angabe von Gründen abzulehnen oder vom Nutzerprofil zu entfernen. wewave wird hiervon nur aus begründetem Anlass Gebrauch machen.

10.5 Der Teilnehmer kann die von ihm unterstützte Charity jederzeit ändern.

10.6 Sollte der Teilnehmer bei Anmeldung keine spezielle Charity benennen, so wird als Standard von wewave automatisch die gemeinnützige Organisation „Viva con Agua de Sankt Pauli e.V.“, Neuer Kamp 32, 20357 Hamburg, mit 5% des Gesamt-Nettoerlöses, welcher zu Lasten des Teilnehmers geht, beteiligt.

10.7 Der Teilnehmer versichert außerdem, dass wewave das Recht hat den Namen und das Logo der Charity auf dem Nutzerprofil des Teilnehmers sowie weiteren Unterseiten der Plattform einzubinden.

11. Freistellung

Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt wewave von berechtigten Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. wewave verpflichtet sich, den Teilnehmer unverzüglich über eine ihm bekannt gewordene mögliche Rechtsverletzung Dritter in diesem Zusammenhang in Kenntnis zu setzen und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Verletzt wewave schuldhaft seine Informationspflicht gegenüber dem Teilnehmer, so kann er sich nicht auf den hier geregelten Freistellungsanspruch berufen. Eventuelle Schadensersatzansprüche wewaves bleiben hiervon unberührt.

12. Haftung

12.1 wewave haftet dem Teilnehmer gegenüber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

  1. aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  3. aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Darüber hinaus haftet wewave gegenüber dem Kunden für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Verletzt wewave fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

12.2 Im Übrigen ist eine Haftung wewaves ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung wewaves für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13. Befugnisse von wewave

13.1 wewave hat das Recht bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, Gesetze und/oder anderer auf der Plattform veröffentlichten Regeln Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung des Angebots ausschließen und/oder Benutzerkonten und/oder Funktionen jederzeit einzuschränken oder zu löschen.

13.2 wewave behält sich das Recht vor, die gegenüber dem Kunden angebotenen Leistungen jederzeit zu erweitern, verbessern oder verändern. Über derartige Veränderungen wird der Teilnehmer in regelmäßigen Abständen informiert. Durch den Teilnehmer bei Erhalt der Information bereits angenommene Anfragen bleiben von den Veränderungen unberührt.

13.3 wewave behält sich vor, diese AGB  zu ändern insbesondere im Falle von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen oder im Zusammenhang mit Verbesserungen des Leistungsangebots. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern per E-Mail spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. wewave wird den Teilnehmern in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

14. Vertraulichkeit

Der Teilnehmer wird alle im Zusammenhang mit dem Zustandekommen und der Durchführung des Vertrags zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge von wewave, insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu den Inhalten dieses Vertrags, der Tätigkeit weiterer Teilnehmer von wewave, Geschäftsmodellen und Marketingstrategien sowie Umsatz-, Nutzungs- und Kundenzahlen von wewave, streng vertraulich behandeln. Der Teilnehmer wird nur solchen Dritten (z.B. Agenten, Beratern, anderen Werbepartnern) Zugang zu vertraulichen Informationen von wewave gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

  1. die dem Teilnehmer bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Teilnehmer wewave vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
15. Gerichtsstand & Anwendbares Recht

    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

    Handelt der Teilnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz wewaves. Hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz wewaves ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. wewave ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.